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   BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 16/97 R   

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https://dejure.org/1998,4014
BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 16/97 R (https://dejure.org/1998,4014)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1998 - B 8 KN 16/97 R (https://dejure.org/1998,4014)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - B 8 KN 16/97 R (https://dejure.org/1998,4014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelaltersrente - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Rentenumwertung - Verletzung der Hinweispflicht - Knappschaftsruhegeld - Einheitliche Rentenberechnung

  • Judicialis

    SGB VI § 99 Abs 1; ; SGB VI § 115 Abs 6; ; SGB I § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Verletzung der Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf Rentenantragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 16/97 R
    Er macht geltend, die Entscheidung des LSG stimme mit dem Urteil des 13. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 - überein.

    Wenn die Adressaten derartiger Hinweise - jedenfalls als "Fallgruppe" - bestimmbar sind, steht den Angehörigen dieser Gruppe auch ein subjektiv-öffentliches Recht auf Erteilung eines solchen Hinweises zu (zustimmend BSGE 79, 168, 173; aA GemeinschaftsKomm-SGB VI/Meyer, § 115 RdNr 44).

    Der Senat läßt es deshalb im vorliegenden Fall dahingestellt, ob der im Urteil des 13. Senats vom 22. Oktober 1996 (BSGE 79, 168, 174) vertretenen Ansicht zu folgen ist, in allen Fällen einer Anspruchsberechtigung auf die Regelaltersrente sei es geboten, den Hinweis auf die Rentenantragstellung zu geben.

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 16/97 R
    Es hat den Vorteil, daß nicht ständig zu prüfen ist, ob altes Recht noch weiter ,anzuwenden ist (vgl BT-Drucks 11/4124 S 206 zu § 291 des SGB VI-Entwurfs § 300 SGB VI).

    Bereits aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 11/4124 S 243 ) ergab sich, daß speziell für die knappschaftliche Rentenversicherung die Neubewertung der beitragslosen und beitragsgeminderten Zeiten zu Mehrausgaben führen würde (vgl auch die Tabelle 3a der Anlage zu BT-Drucks 11/4124).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 16/97 R
    Eine Verletzung von Beratungs- und Auskunftspflichten mit der Folge des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ohne ein vom Versicherten herangetragenes Auskunfts- und Beratungsbegehren (sog Spontanberatung) wird vom BSG in ständiger Rechtsprechung, wovon auch das LSG ausgeht, nur dann anerkannt, wenn sich im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein konkreter Anlaß ergibt, den Versicherten spontan auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die jeder verständige Versicherte mutmaßlich nutzen würde (vgl BSGE 60, 79, 86; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 und 3-3200 § 86a Nr. 2, jeweils mwN).
  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 1/97

    Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers, Spontanberatung

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 16/97 R
    Dazu ist ua folgendes zu erwägen: Der Senat hat in dem am 9. Dezember 1997 entschiedenen Parallelfall (SozR 3-2600 § 115 Nr. 2) darauf hingewiesen, daß dort die Erhöhung der Rentenleistungen nach Zubilligung der Regelaltersrente darauf beruht haben könnte, daß die Beklagte bei der Berechnung der SGB VI-Rente in Anwendung des § 70 Abs. 3 SGB VI die ersten 48 Monate im Versicherungsverlauf wie Pflichtbeitragszeiten für eine Berufsausbildung behandelt und für jeden Kalendermonat 0, 075 Entgeltpunkte (entspricht 7, 5 Werteinheiten nach früherem Recht) angerechnet hat.
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 16/97 R
    Eine Verletzung von Beratungs- und Auskunftspflichten mit der Folge des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ohne ein vom Versicherten herangetragenes Auskunfts- und Beratungsbegehren (sog Spontanberatung) wird vom BSG in ständiger Rechtsprechung, wovon auch das LSG ausgeht, nur dann anerkannt, wenn sich im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein konkreter Anlaß ergibt, den Versicherten spontan auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die jeder verständige Versicherte mutmaßlich nutzen würde (vgl BSGE 60, 79, 86; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 und 3-3200 § 86a Nr. 2, jeweils mwN).
  • BSG, 23.06.1983 - 5a RKn 11/82

    Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Knappschaftliche Rentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 16/97 R
    Das BSG hat dies mit Blick auf die in der Regel hohen Lehrlingsvergütungen im Bergbau sowie die höheren Leistungen nach dem RKG für nicht willkürlich erachtet (BSG vom 23. Juni 1983, SozR 2600 § 54 Nr. 3).
  • BSG, 22.10.1998 - B 5 RJ 56/97 R

    Beratungspflicht und Hinwirkung auf rechtzeitige Antragstellung - geeignete Fälle

    Hierauf hat der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 7. Juli 1998 (B 5 RJ 18/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) hingewiesen; er schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 13. und 8. Senats an (BSG Urteile vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 - BSGE 79, 168 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1, vom 9. Dezember 1997 - 8 RKn 1/97 - BSGE 81, 251 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 2 sowie vom 13. Mai 1998 - B 8 KN 15/97 R - AmtlMitt LVA Rheinpr 1998, 430 und - B 8 KN 16/97 R - nicht veröffentlicht).

    Wie der 13. und der 8. Senat bereits in ihren Entscheidungen deutlich gemacht haben, ist die Formulierung des Gesetzes "in geeigneten Fällen" ein gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff und keine Blankettformulierung ohne aus dem Gesetz präzisierbaren Inhalt (BSG Urteile vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 - BSGE 79, 168, 174 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1, vom 9. Dezember 1997 - 8 RKn 1/97 - BSGE 81, 251 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 2 sowie vom 13. Mai 1998 - B 8 KN 15/97 R - AmtlMitt LVA Rheinpr 1998, 430 und - B 8 KN 16/97 R - nicht veröffentlicht).

    Die in der Gesetzesbegründung aufgeführten Beispiele der Regelaltersrente und der Hinterbliebenenrente bezeichnen mögliche Anwendungsbereiche, in deren Rahmen sich "geeignete Fälle" iS des Gesetzes ergeben können, obwohl es sich dabei um die in der Bevölkerung bekanntesten Rentenarten handelt und sich deshalb die in der Rechtsprechung des 8. Senats angesprochene, aber offengelassene Frage stellt, ob gerade bei der Regelaltersrente stets ein Hinweis auf die Rentenantragstellung geboten ist (vgl BSG Urteile vom 9. Dezember 1997 - 8 RKn 1/97 - BSGE 81, 251 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 2 sowie vom 13. Mai 1998 - B 8 KN 15/97 R - AmtlMitt LVA Rheinpr 1998, 430 und - B 8 KN 16/97 R - nicht veröffentlicht), was der 13. Senat bejaht hat (vgl Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 - BSGE 79, 168 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1).

  • BSG, 22.10.1998 - B 5 RJ 62/97 R

    Wechsel von RVO-Altersruhegeld zu SGB 6-Altersrente als "geeigneter Fall

    Hierauf hat der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 7. Juli 1998 (B 5 RJ 18/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) hingewiesen; er schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 13. und 8. Senats an (BSG Urteile vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 - BSGE 79, 168 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1, vom 9. Dezember 1997 - 8 RKn 1/97 - BSGE 81, 251 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 2 sowie vom 13. Mai 1998 - B 8 KN 15/97 R - AmtlMitt LVA Rheinpr 1998, 430 und - B 8 KN 16/97 R - nicht veröffentlicht).

    Wie der 13. und der 8. Senat des BSG bereits in ihren Entscheidungen deutlich gemacht haben, ist die Formulierung des Gesetzes "in geeigneten Fällen" ein gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff und keine Blankettformulierung ohne aus dem Gesetz präzisierbaren Inhalt (BSG Urteile vom 22.Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 - BSGE 79, 168, 174 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1, vom 9. Dezember 1997 - 8 RKn 1/97 - BSGE 81, 251 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 2 sowie vom 13. Mai 1998 - B 8 KN 15/97 R - AmtlMitt LVA Rheinpr 1998, 430 und - B 8 KN 16/97 R - nicht veröffentlicht).

    Die in der Gesetzesbegründung aufgeführten Beispiele der Regelaltersrente und der Hinterbliebenenrente bezeichnen mögliche Anwendungsbereiche, in deren Rahmen sich "geeignete Fälle" iS des Gesetzes ergeben können, obwohl es sich dabei um die in der Bevölkerung bekanntesten Rentenarten handelt und sich deshalb die in der Rechtsprechung des 8. Senats angesprochene aber offengelassene Frage stellt, ob gerade bei der Regelaltersrente stets ein Hinweis auf die Rentenantragstellung geboten ist (vgl BSG Urteile vom 9. Dezember 1997 - 8 RKn 1/97 - BSGE 81, 251 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 2 sowie vom 13. Mai 1998 - B 8 KN 15/97 R - AmtlMitt LVA Rheinpr 1998, 430 und - B 8 KN 16/97 R - nicht veröffentlicht), was der 13. Senat bejaht hat (vgl Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 - BSGE 79, 168 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1).

  • BSG, 13.11.2002 - B 8 KN 2/01 R

    Beginn der Regelaltersrente - Knappschaftsruhegeldbezieher - Bestandsrentner -

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 9. Dezember 1997 - 8 RKn 1/97 - BSGE 81, 251 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 2 und Urteile vom 13. Mai 1998 - B 8 KN 15/97 R - AmtlMitt LVA Rheinprovinz 1998, 430 und B 8 KN 16/97 R - nicht veröffentlicht) handelt es sich bei den in § 33 Abs. 2 SGB VI aufgeführten Renten wegen Alters um eigenständige Renten, für deren Beginn jeweils § 99 Abs. 1 SGB VI maßgebend und demzufolge wegen der verspäteten Antragstellung ein (primärer) Anspruch des Klägers auf Leistung der höheren RAR ab 1. März 1992 noch nicht gegeben ist.

    b) Um zu verhindern, dass die Beklagte sämtliche Versicherten, die die Voraussetzungen für eine RAR erfüllen, auf die Möglichkeit der Antragstellung hinweisen und damit ggf ein Verwaltungsverfahren um seiner selbst initiieren muss, hatte der erkennende Senat zusätzlich das Kriterium der abgrenzbaren Versichertengruppe entwickelt, bei der der Wechsel "in der Regel, dh in der überwiegenden Zahl der Fälle", zu einer Leistungserhöhung führt (so Urteil vom 9. Dezember 1997 - 8 RKn 1/97 - BSGE 81, 251, 256 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 2 sowie Urteile vom 13. Mai 1998 - B 8 KN 15/97 R - AmtlMitt LVA Rheinprovinz 1998, 430 und B 8 KN 16/97 R - nicht veröffentlicht).

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